SymbolbildBild: Andreas F. Borchert · CC BY-SA 4.0
Baden-Württemberg ändert eine wichtige Regel für Privatschulen. Die Änderung gilt ab dem 5. August 2026 im ganzen Land. Die Verordnung betrifft den Wert von Schulgebäuden, die Privatschulen nutzen. Bisher stand in der Regel, dass der Wert der Gebäude ungefähr dem Verkehrswert entsprechen soll. Der Verkehrswert ist der geschätzte Marktwert eines Gebäudes. Jetzt wird dieser Satz aus der Regel gestrichen. Das bedeutet, dass der Wert für Privatschulgebäude nicht mehr unbedingt an den Verkehrswert gebunden ist. Die Verordnung regelt vor allem, wie die Baukosten und Werte der Privatschulen bewertet werden. Die Änderung soll mehr Flexibilität bei der Bewertung von Privatschulgebäuden bringen. Sie gilt ab dem Tag nach der Veröffentlichung, also ab dem 5. August 2026.
vom Kultusministerium in Baden-Württemberg. Sie ändert eine frühere Verordnung von 2017, die schon einmal angepasst wurde. Die Regeln helfen dabei, wie Privatschulen ihre Gebäude bewerten und melden müssen. Eine Verordnung ist eine verbindliche Regel, die für alle Privatschulen im Land gilt. Sie sorgt für gleiche Bedingungen bei der Bewertung von Schulgebäuden. Das kann wichtig sein für Förderungen oder Baugenehmigungen.
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