SymbolbildBild: Martin Hahn · CC0
Das Sozialministerium ändert die Regeln für Infektionsschutzanträge in Baden-Württemberg. Ab dem 1. November 2026 bearbeitet das Regierungspräsidium Stuttgart diese Anträge. Bis zum 31. Oktober 2026 ist dafür noch das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim zuständig. Die Änderung betrifft Anträge nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese Anträge gehen an unterschiedliche Behörden, je nachdem wann sie eingegangen sind. Anträge bis Ende 2022 bearbeitet das örtliche Regierungspräsidium. Von Anfang 2023 bis Ende Oktober 2026 übernimmt Mannheim die Bearbeitung. Danach übernimmt Stuttgart die Aufgabe. Die Verordnung gilt für ganz Baden-Württemberg. Sie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Damit gibt es klare Zuständigkeiten für die Bearbeitung von Infektionsschutzanträgen.
regelt, welche Behörde für Infektionsschutzanträge zuständig ist. Die Zuständigkeit wechselt von Mannheim zu Stuttgart ab November 2026. Infektionsschutzanträge sind Anfragen oder Erlaubnisse, die Bürger oder Einrichtungen zum Schutz vor Krankheiten stellen. Zuständige Behörden prüfen diese Anträge und entscheiden darüber. Die Verordnung sorgt für klare Abläufe bei der Bearbeitung.
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