SymbolbildBild: Christallkeks · CC BY-SA 4.0
Sieben Gemeinden in Baden-Württemberg haben einen gesonderten Grundsteuer-Hebesatz C für baureife Grundstücke eingeführt. Die Daten stammen aus den Jahren 2025 und 2026. Die Städte Wendlingen am Neckar, Maulbronn, Merdingen, Sasbach, Tübingen, Offenau, Aalen und Geislingen setzen diesen Hebesatz ein.
Der Hebesatz C liegt meist über dem normalen Grundsteuer-Hebesatz B. Zum Beispiel zahlt man in Wendlingen am Neckar 250 Euro pro 100 Euro bei Hebesatz C, während beim Hebesatz B 170 Euro gelten. In Offenau ist der Hebesatz C mit 2200 Euro besonders hoch, der Hebesatz B liegt dort bei 580 Euro. Die Gemeinden nutzen den höheren Hebesatz, um ungenutzte Grundstücke zu fördern und die Innenentwicklung zu stärken.
Die Landesregierung weiß nicht, welche weiteren Gemeinden einen Hebesatz C planen. Die Entscheidung trifft jede Gemeinde selbst. Es gibt keine Pflicht, dies der Landesregierung zu melden. Einige Gemeinden haben Fragen zu den rechtlichen Details gestellt.
Das Landesgrundsteuergesetz gibt den Gemeinden das Recht, für baureife Grundstücke einen höheren Hebesatz festzusetzen. Diese Steuer nennt man Grundsteuer C. Sie soll dazu beitragen, dass freie Flächen schneller bebaut werden. Das Gesetz unterstützt damit den Wohnungsbau und die Nachverdichtung in Städten und Gemeinden. Die Gemeinden entscheiden selbst, ob und wie sie diesen Hebesatz nutzen.
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