SymbolbildBild: Stiftung des Hennebergischen Gymnasiums "Georg Ernst" · CC BY-SA 3.0
Sieben Schulleiterstellen in Baden-Württemberg sind seit fünf Jahren kommissarisch besetzt. Diese Zahl gilt für den Stichtag 1. Juni 2026. Die Schulleiter übernehmen die Leitung ohne reguläre Stellenbesetzung. Die kommissarische Besetzung erfolgt laut Landesbesoldungsgesetz § 62a. Die Stellenvergabe ist eine Übergangslösung, wenn kein geeigneter Bewerber gefunden wird.
Die kommissarische Leitung erhält eine Zulage. Diese Zulage wird maximal für fünf Jahre gezahlt. Danach endet die finanzielle Zulage, auch wenn die Leitung weiter ausgeübt wird. Die Landesregierung nennt sieben Fälle, in denen der Maximalzeitraum erreicht wurde. Die Verantwortung bleibt aber bestehen, obwohl die Zulage entfällt.
Vakante Schulleiterstellen werden in regelmäßigen Abständen neu ausgeschrieben. Das Ministerium für Kultus sucht auf diesem Weg nach neuen Bewerbern. Die Zahl der kommissarisch besetzten Stellen schwankt. Typischerweise werden neue Schulleiter zum Schuljahresbeginn bestellt. Es gibt keine genauen Zahlen zu den finanziellen Auswirkungen der kommissarischen Vertretungen. Gründe für vakante Stellen sind vielfältig, beispielsweise Erkrankungen oder Freistellungen.
Das Landesbesoldungsgesetz regelt, dass Beamte und Richter eine nicht ruhegehaltsfähige Zulage erhalten, wenn sie Aufgaben eines höherwertigen Amtes übernehmen. Ausgenommen sind einige Besoldungsgruppen. Die Zulage wird ab dem zweiten Monat der Übertragung gezahlt und kann maximal fünf Jahre dauern. Danach endet die Zulage, auch wenn das Amt weiterhin kommissarisch ausgeübt wird.
Die Daten stammen aus einer Anfrage im Landtag von Baden-Württemberg. Die Landesregierung hat die Zahlen und Informationen zu kommissarischen Stellen in der Verwaltung und im Schuldienst zusammengefasst. Das Landesbesoldungsgesetz regelt, wie Beamte bezahlt werden, wenn sie vorübergehend höhere Aufgaben übernehmen. Kommissarische Stellen entstehen, wenn reguläre Bewerbungsverfahren scheitern. Die Zulage für kommissarische Aufgaben soll die Mehrarbeit ausgleichen. Die Regelung ist auf fünf Jahre begrenzt. Danach endet die Zulage, auch wenn die Stelle nicht neu besetzt ist. Die Situation kann die Motivation der Betroffenen beeinflussen.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.