SymbolbildBild: hh oldman · CC BY 3.0
Der Sozialausschuss im Landtag Baden-Württemberg hat am 5. November 2026 dem Gewalthilfeausführungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz soll ab dem 1. Januar 2027 gelten und den Schutz von Gewaltopfern verbessern. Es gilt für ganz Baden-Württemberg.
Das Gesetz sorgt dafür, dass das Land genug Plätze in Frauen- und Kinderschutzhäusern bereitstellt. Bis 2032 sind 1.200 Schutzplätze geplant. Bisher gibt es 900 Plätze. Außerdem will das Land in zusätzliche Wohnprojekte für Betroffene investieren. Es gibt auch mehr Geld für Fachberatungsstellen. Dort sollen mehr Mitarbeiter arbeiten und die Beratung soll in allen Regionen besser werden.
Das Land Baden-Württemberg gibt 2027 rund 55 Millionen Euro für die Hilfe an Gewaltopfer aus. Das sind deutlich mehr als 2026. Mit dem Geld sollen bestehende Angebote gesichert und neue geschaffen werden. Der Sozialausschuss hatte Fragen zur Finanzierung, die nun geklärt sind. Die zweite Beratung zum Gesetz findet im Dezember statt.
Das Gesetz regelt, wie das Land Gewaltopfer unterstützt. Es schafft klare Regeln für Schutzwohnungen und Beratungsstellen. Das Ziel ist, dass alle Betroffenen schnell und einfach Hilfe bekommen. Solche Gesetze sind wichtig, weil nicht alle Opfer genug Schutz haben. Schutzhäuser bieten einen sicheren Ort. Fachberatungen helfen, das Erlebte zu verarbeiten und neue Wege zu finden.
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