SymbolbildBild: Rufus46 · CC BY-SA 4.0
Tausende ukrainische Kriegsflüchtlinge in Baden-Württemberg nutzen ihre Möglichkeit, in ihre Heimat zurückzukehren – oft sogar mehrfach. Doch eine genaue Zahl der Heimaturlaube gibt es nicht, denn Behörden erfassen diese Reisen kaum. Der Schutzstatus erlaubt solche Rückreisen, ohne dass dafür eine Genehmigung nötig wäre. Allerdings kann der Schutz verloren gehen, wenn die Ausreise länger als sechs Monate dauert. Die Jobcenter verlangen zwar eine Meldung bei längerem Aufenthalt im Ausland, doch genaue Daten über Zahlungen oder mögliche Missbrauchsfälle fehlen komplett. So bleibt unklar, wie viele Leistungen während der Abwesenheit weitergezahlt wurden. Die Landesregierung räumt ein, dass eine systematische Erfassung und Kontrolle bisher nicht funktioniert.
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