SymbolbildBild: Rufus46 · CC BY-SA 4.0
Geflüchtete in Baden-Württemberg versuchten 2025 mehrfach, sich das Leben zu nehmen. Die Landesregierung meldet mindestens 45 Suizidversuche und einige Suizide in den Unterkünften des Landes. Die Fälle verteilten sich auf alle vier Regierungsbezirke und verschiedene Unterkunftsarten wie Erstaufnahmeeinrichtungen, vorläufige und Anschlussunterbringungen.
Die meisten Suizidversuche ereigneten sich bei Männern zwischen 15 und 49 Jahren aus Ländern wie Türkei, Syrien, Iran, Afghanistan und anderen. Die Landesregierung nennt konkrete Beispiele aus Orten wie Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim, Tübingen und Freiburg. Einige Vorfälle standen nahe an Abschiebungen oder negativen Entscheidungen von Behörden. Insgesamt gab es 4 Fälle in Erstaufnahmeeinrichtungen und 12 Fälle in anderen Unterkünften, die mit Abschiebungen oder Ablehnungen zeitlich zusammenhängen könnten.
Geflüchtete, die einen Suizidversuch überlebten, erhalten ärztliche Hilfe. Es gibt auch psychosoziale Betreuung, aber die Landesregierung betont, dass die Integrationsmanager in den Unterkünften keine tiefgehende Gesundheitsberatung leisten können. Sie verweisen die Betroffenen an spezialisierte Stellen. Schulungen zur Suizidgefahr in der Rückkehrberatung sind laut Antwort nicht näher beschrieben.
Die Landesregierung verweist auf frühere Anfragen, in denen schon über Suizidversuche von Geflüchteten in Baden-Württemberg berichtet wurde. Die aktuelle Antwort liefert eine detaillierte Aufschlüsselung nach Ort, Zeit, Art der Unterkunft, Alter, Geschlecht und Herkunft der Betroffenen.
Die Landesregierung informiert regelmäßig über Suizidversuche in Flüchtlingsunterkünften. Suizidversuche sind ernsthafte Signale für psychische Belastungen. Abschiebungen oder negative Entscheidungen können zusätzlichen Stress auslösen. Psychosoziale Betreuung soll helfen, ist aber oft begrenzt. Suizidprävention umfasst ärztliche Behandlung, Beratung und soziale Unterstützung. Die Behörden arbeiten daran, Geflüchtete besser zu schützen und zu begleiten.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.