
Sumach gemahlen, 200 Gramm, ist in mehreren Bundesländern betroffen. Die Warnung gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Hessen. Die Meldung erschien am 20. Oktober 2026. Verbraucher sollen das Gewürz mit der Chargennummer ME2552508 prüfen. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist der 1. September 2027.
Der Hersteller Alfred-Walter Haag (Badiel) hat das Produkt zurückgerufen. Grund ist eine gesundheitsschädliche Substanz im Gewürz. Die Firma weist darauf hin, dass Kunden das Produkt nicht mehr verwenden sollen. Wer das Gewürz hat, kann sich an den Hersteller wenden. Die Kontaktadresse lautet Am Schlag 30 in 65549 Limburg an der Lahn. Auch eine E-Mail an info@badiel.eu ist möglich.
Sumach ist ein Gewürz, das oft für orientalische Speisen genutzt wird. Es wird gemahlen verkauft und verfeinert Gerichte mit einer leicht säuerlichen Note. Wenn im Produkt schädliche Stoffe sind, kann das die Gesundheit gefährden. Deshalb ist es wichtig, das Gewürz zu prüfen und im Zweifel nicht zu benutzen.
Das Bundesland und die Chargennummer helfen Verbrauchern, das genaue Produkt zu erkennen. Nur das Gewürz mit der angegebenen Nummer ist betroffen. Andere Produkte sind nicht gefährdet. Verbraucher sollten aufmerksam sein und keine Risiken eingehen.
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