Die Gemeinde Baltmannsweiler informiert über die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Die Meldebehörde übermittelt Daten von Mitgliedern und deren Familienangehörigen an die Religionsgesellschaften. Die Daten umfassen Namen, Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift.
Familienangehörige, die nicht Mitglied der Religionsgesellschaft sind, können der Datenweitergabe widersprechen. Das gilt für Ehepartner, minderjährige Kinder und deren Eltern. Der Widerspruch verhindert nicht die Übermittlung von Daten für die Steuererhebung.
Der Widerspruch kann direkt im Bürgerbüro beim Bürgermeisteramt Baltmannsweiler eingelegt werden. Er gilt bis zum Widerruf. Frühere Meldungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Die Gemeinde muss bestimmte Daten an Religionsgesellschaften weitergeben, wenn Menschen dort Mitglied sind. Diese Regel steht im Bundesmeldegesetz und in Landesgesetzen. Die Daten helfen den Religionsgesellschaften, ihre Mitglieder zu verwalten.
Der Widerspruch gibt Menschen die Möglichkeit, ihre Daten vor der Weitergabe zu schützen. Das Recht auf Widerspruch steht im Gesetz. Die Steuerbehörden erhalten weiterhin notwendige Daten, auch wenn jemand widerspricht. So bleiben wichtige staatliche Aufgaben gesichert.
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