Alle Hundehalter in Baltmannsweiler müssen ihre Hunde dem Steueramt schriftlich melden. Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des Monats nach dem Beginn der Hundehaltung. Die Steuerpflicht startet frühestens, wenn der Hund drei Monate alt ist. Wenn ein Hund am ersten Tag eines Monats gehalten wird, beginnt die Steuerpflicht an diesem Tag.
Alle Hunde in einem Haushalt gelten als gemeinsam gehalten. Wer von außerhalb nach Baltmannsweiler zieht, muss seinen Hund auch melden. Das gilt auch, wenn der Hund am alten Wohnort schon versteuert wurde. Anmeldeformulare gibt es im Rathaus oder im Internet unter www.baltmannsweiler.de. Auch bei Umzug oder wenn die Hundehaltung endet, muss das Steueramt informiert werden.
Wer seinen Hund nicht rechtzeitig meldet, kann eine Geldbuße bekommen. Die Gemeinde bittet alle Hundehalter, die Regeln einzuhalten. So vermeide
Weitere Artikel werden geladen …