SymbolbildBild: (MTheiler) · CC BY-SA 4.0
Die Gemeinde Baltmannsweiler informiert alle Einwohner über die Weitergabe von Daten bei Alters- und Ehejubiläen. Ab sofort können die Bewohner der Datenübermittlung für Ehrungen widersprechen. Die Möglichkeit gilt für alle, die in Baltmannsweiler wohnen.
Wenn Presse, Rundfunk oder Politiker Informationen zu runden Geburtstagen und Ehejubiläen anfragen, darf die Gemeinde bestimmte Daten herausgeben. Dazu gehören der Familienname, der Vorname, ein Doktortitel sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab 100 Jahren jeder Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes weitere Jubiläum.
Außerdem übermittelt die Gemeinde diese Daten an das Staatsministerium. Dort werden die Jubilarinnen und Jubilare für ihre runden Geburtstage und Ehejubiläen vom Ministerpräsidenten geehrt. Die Daten umfassen auch das Geschlecht der Personen.
Wer nicht möchte, dass seine Daten weitergegeben werden, kann beim Bürgermeisteramt im Bürgerbüro einen Widerspruch einlegen. Der Widerspruch gilt so lange, bis die Person ihn zurücknimmt. Wer schon früher widersprochen hat, bleibt davon unberührt.
Die Gemeinde gibt Daten aus dem Melderegister weiter, wenn es um besondere Jubiläen geht. Das regelt das Bundesmeldegesetz und die Meldeverordnung. Das Melderegister sammelt wichtige Informationen über alle Einwohner. Die Datenweitergabe dient dazu, Menschen für ihre besonderen Geburtstage oder Ehejubiläen öffentlich zu ehren. Es ist üblich, dass Behörden solche Daten nur mit Erlaubnis der Betroffenen weitergeben oder wenn ein Gesetz dies erlaubt.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.