SymbolbildBild: (MTheiler) · CC BY-SA 4.0
Der Landkreis Esslingen informiert, dass Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden müssen. Der Umtausch gilt für alle Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2004 ausgestellt wurden. Nach diesem Datum verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit.
Der Umtausch erfolgt nach einem festen Zeitplan, der gesetzlich vorgeschrieben ist. Ziel ist es, alle Führerscheine in der Europäischen Union einheitlich und fälschungssicher zu gestalten. Wer vor 1953 geboren wurde, hat eine längere Frist. Diese Personen müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 tauschen, egal ob Papier- oder Kartenführerschein.
Der Antrag für den Umtausch kann online auf der Webseite des Landkreises Esslingen gestellt werden. Dort finden Bürger auch alle wichtigen Informationen zu den nötigen Unterlagen. Die Webseite lautet www.landkreis-esslingen.de/fuehrerschein.
Der Landkreis Esslingen informiert regelmäßig über die Umtauschfristen für alte Führerscheine. Die Umtauschpflicht gilt für alle Führerscheine, die vor Einführung des neuen EU-Standards ausgestellt wurden. Der neue Führerschein hat ein einheitliches Design und enthält Sicherheitsmerkmale, die Fälschungen erschweren.
Der Umtausch soll die Verkehrssicherheit erhöhen und den Behörden die Kontrolle erleichtern. Wer den Umtausch nicht rechtzeitig vornimmt, darf seinen Führerschein später nicht mehr benutzen. Die Fristen sind gestaffelt, damit nicht alle gleichzeitig den Umtausch beantragen müssen.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.