SymbolbildBild: (MTheiler) · CC BY-SA 4.0
Am 15. November 2026 ist die vierte Rate der Gewerbesteuervorauszahlung fällig. Die Gemeinde ruft alle Gewerbesteuerpflichtigen zur Zahlung auf. Die Beträge und das Fälligkeitsdatum stehen auf den zugesandten Steuerbescheiden. Die Gemeindekasse bittet, bei Überweisungen das Buchungszeichen 5.0101 anzugeben. Bei verspäteter Zahlung fallen Mahngebühren und Säumniszuschläge an.
Am selben Tag ist auch die vierte Rate der Grundsteuer 2026 fällig. Die Grundsteuerpflichtigen sollen den Betrag wie im letzten Steuerbescheid angegeben überweisen. Die Gemeindekasse bittet, das Buchungszeichen 5.0100 bei der Überweisung zu verwenden. Auch hier gibt es Mahngebühren und Säumniszuschläge bei Zahlungsverzug.
Wenn ein Grundstück verkauft wird, muss der bisherige Eigentümer die Grundsteuer weiterzahlen, bis das Finanzamt den neuen Grundsteuermessbescheid schickt. Die Änderung gilt ab dem 1. Januar nach dem Besitzwechsel. Vereinbarungen im Kaufvertrag regeln nur private Abrechnungen, nicht die Steuerpflicht.
Die Gemeinde fordert die Steuerzahler zur Zahlung der vierten Raten der Gewerbe- und Grundsteuer auf. Die Steuerbescheide zeigen die genauen Beträge und Termine. Die Buchungszeichen helfen der Gemeindekasse, Zahlungen richtig zuzuordnen. Gewerbesteuer zahlen Unternehmen, Grundsteuer zahlen Grundstückseigentümer. Bei verspäteter Zahlung entstehen zusätzliche Kosten. Die Steuerpflicht endet nicht sofort bei Grundstücksverkauf, bis das Finanzamt die Änderung bestätigt.
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