Wahlberechtigte in Baltmannsweiler können der Übermittlung ihrer Daten an Parteien und Wählergruppen widersprechen. Das gilt für Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene. Der Widerspruch ist beim Bürgermeisteramt im Bürgerbüro möglich.
Die Meldebehörde darf Parteien und Wählergruppen sechs Monate vor einer Wahl oder Abstimmung Daten aus dem Melderegister geben. Die Daten umfassen Namen, Doktorgrad und aktuelle Adresse. Geburtsdaten werden nicht weitergegeben. Verstorbene Personen werden als solche gekennzeichnet.
Die Parteien und Wählergruppen dürfen die Daten nur für Wahlwerbung nutzen. Sie müssen die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung löschen oder vernichten. Ein einmal eingelegter Widerspruch bleibt gültig, bis er zurückgenommen wird.
Das Bundesmeldegesetz regelt, welche Daten die Meldebehörden bei Wahlen weitergeben dürfen. Die Daten helfen Parteien, gezielt Wahlwerbung zu machen. Wahlberechtigte können der Weitergabe widersprechen, um ihre Daten zu schützen. Der Widerspruch ist eine freiwillige Möglichkeit und gilt so lange, bis die Person ihn zurücknimmt.