Eigentümer in Biberach müssen Änderungen an versiegelten Flächen melden. Die Flächen entwässern in öffentliche Abwasseranlagen und beeinflussen die Verbrauchsabrechnung. Seit 2010 sind diese Flächen Teil der Gebührenberechnung.
Wer mehr als fünf Quadratmeter neue versiegelte Fläche anlegt, muss dies der Stadt melden. Die Meldung muss innerhalb eines Monats nach Fertigstellung erfolgen. Beispiele sind Neubauten, Anbauten, Gartenlauben, Garagen und Carports. Auch Hofzufahrten, Terrassen und Parkplätze zählen dazu, wenn sie in öffentliche Abwasseranlagen entwässern.
Die Änderungen wirken sich ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung auf die Gebühren aus. Wer absichtlich falsche Angaben macht oder Änderungen verschweigt, begeht Abgabenhinterziehung. Eigentümer können ihre Meldung telefonisch oder per E-Mail an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung senden.
Alexandra
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