SymbolbildBild: PiotrMig · CC BY-SA 4.0
Gemeinnützige Vereine in Biberach müssen keine Gebühren mehr für Veranstaltungsplakate zahlen. Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Sondernutzungssatzung am 22. Oktober 2026. Die Regelung gilt nur für Vereine mit Sitz in Biberach.
Die Verwaltung unterstützt die Änderung als Zeichen für ehrenamtliches Engagement. Plakatierungen müssen auch weiterhin beantragt und genehmigt werden. Händler und Gastronomen profitieren ebenfalls von neuen Regeln für die Nutzung öffentlicher Flächen.
Gastronomiebetriebe in der Innenstadt hatten eine vollständige Aussetzung der Gebühren für Außengastronomie für fünf Jahre gefordert. Die Verwaltung lehnt das ab, weil öffentliche Flächen von allen finanziert werden. Stattdessen senkt sie die Gebühren im Schnitt um etwa ein Sechstel.
Die Gebühr in der teuersten Fußgängerzone sinkt von 30 auf 25 Euro pro Quadratmeter und Jahr. In der zweiten Zone reduziert sich der Betrag von 15 auf 13 Euro. Für Außengastronomie außerhalb der Fußgängerzonen gilt ab April 2027 eine Gebühr von 21 Euro pro Quadratmeter jährlich, bisher sind es 25 Euro.
Oberbürgermeister Norbert Zeidler sagt, die neuen Gebühren liegen im unteren Bereich vergleichbarer Städte. Die Regelungen sind ein Entgegenkommen für Vereine, Händler und Gastronomen.
Die Sondernutzungssatzung regelt, wie öffentliche Flächen in Biberach genutzt werden dürfen und welche Gebühren dafür anfallen. Gemeinnützige Vereine und Unternehmen müssen Gebühren zahlen, wenn sie Flächen für Plakate oder Außengastronomie nutzen. Die Satzung kann vom Gemeinderat geändert werden. Solche Änderungen sollen die Nutzung fair gestalten und bestimmte Gruppen unterstützen. Öffentliche Flächen gehören allen Bürgern, deshalb sind Gebühren üblich, wenn sie privat genutzt werden.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.