SymbolbildBild: Harke · CC BY-SA 3.0
Biberach an der Riß regelt den Umgang mit Hunden und Zweirädern auf dem Wochenmarkt. Ab dem 24. Oktober 2026 gilt die neue Marktsatzung in der Innenstadt. Hier ist der Markt mittwochs und samstags ein Treffpunkt für frische und regionale Waren.
Hunde dürfen das Marktgelände während des Marktes nicht betreten. Ausnahmen gelten nur für Blindenführhunde. Besucher, die mit dem Fahrrad kommen, müssen absteigen und ihr Fahrrad schieben. Motorräder, Mopeds, Elektroroller und ähnliche Fahrzeuge sind auf dem Markt nicht erlaubt.
Schilder an den Eingängen weisen auf diese Regeln hin. Wer sich nicht daran hält, kann eine Ordnungswidrigkeit begehen.
Die Regeln sollen den Besuch auf dem Wochenmarkt sicher und angenehm machen. Rücksichtnahme unter allen Teilnehmenden ist wichtig. So kann jeder die Angebote in Ruhe und ohne Störungen genießen.
Die Marktsatzung ist ein Regelwerk der Stadt Biberach. Sie legt fest, wie sich Besucher auf dem Markt verhalten müssen. Die Vorschriften helfen, Unfälle zu vermeiden und Ordnung zu halten. Die Stadt kontrolliert die Einhaltung der Regeln und kann bei Verstößen Strafen verhängen.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.