SymbolbildBild: Alfred Kiefer · CC BY-SA 4.0
Biberach an der Riß informiert über besondere Regeln für Sonn- und Feiertage im November. Das Ordnungsamt weist auf Tanz- und Veranstaltungsverbote an bestimmten Tagen hin.
Am Volkstrauertag, 15. November, dürfen keine öffentlichen Tanzveranstaltungen stattfinden. Das Verbot gilt von 5 Uhr morgens bis Mitternacht. Dasselbe gilt für den Buß- und Bettag am 18. November von 3 Uhr bis Mitternacht. Auch Tanzveranstaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften sind betroffen.
Am Totensonntag, 22. November, sind Tanzveranstaltungen und öffentliche Events, die über Essen und Trinken hinausgehen, von 5 Uhr bis Mitternacht verboten. Veranstaltungen, die nicht der Ehrung des Feiertags oder wichtigen kulturellen Zwecken dienen, sind ebenfalls untersagt. Zwischen 5 Uhr und 13 Uhr sind keine öffentlichen Sportveranstaltungen erlaubt.
Bei Fragen können Veranstalter das Ordnungsamt unter der Telefonnummer 07351/51-574 erreichen.
Die Gemeinde Biberach legt an bestimmten Feiertagen Regeln fest, um die Würde der Tage zu schützen. Das Ordnungsamt überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften und informiert Bürger und Veranstalter. Solche Regelungen sind üblich, um stille Feiertage respektvoll zu behandeln. Veranstaltungen, die der Kunst, Wissenschaft oder Bildung dienen, können oft ausgenommen sein.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.