SymbolbildBild: Alfred Kiefer · CC BY-SA 4.0
Die Stadt Biberach an der Riß informiert die Bürgerinnen und Bürger. Die vierte Vierteljahresrate der Grundsteuer und Gewerbesteuer ist am Sonntag, 15. November, fällig. Steuerzahler sollen den Betrag mit dem Kassenzeichen vom Steuerbescheid überweisen.
Die genaue Höhe der Rate steht auf dem letzten Steuerbescheid oder einem Änderungsbescheid. Wer die Steuer jährlich am 1. Juli zahlt, muss die Vierteljahresrate nicht bezahlen. Bei der Grundsteuer bleibt der Eigentümer am 1. Januar Steuerschuldner für das gesamte Jahr. Auch wenn das Grundstück im Laufe des Jahres verkauft wird, bleibt der vorherige Eigentümer der Schuldner für das Jahr.
Die Gewerbesteuer-Rate ergibt sich ebenfalls aus dem letzten Steuerbescheid oder einem Vorauszahlungsbescheid. Steuerzahler können ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Dann zieht die Stadt Biberach den fälligen Betrag automatisch vom Konto ein. Wer nicht rechtzeitig zahlt, muss mit Säumniszuschlägen und Mahngebühren rechnen.
Anträge für das Einzugsverfahren sind telefonisch unter 07351/51-278 für Grundsteuer und 07351/51-254 für Gewerbesteuer erhältlich. Sie sind auch per E-Mail an steuern@biberach-riss.de oder auf www.biberach-riss.de verfügbar. Weitere Informationen gibt die Stadt Biberach auf ihrer Webseite.
Die Grundsteuer zahlen Grundstückeigentümer jährlich. Die Stadt nutzt die Steuer für kommunale Aufgaben. Die Gewerbesteuer zahlen Unternehmen. Die Vierteljahresraten helfen, die Steuerlast über das Jahr zu verteilen. Ein SEPA-Lastschriftmandat erlaubt die automatische Abbuchung der Steuer. So müssen Steuerzahler die Zahlung nicht selbst veranlassen.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.