SymbolbildBild: K. Jähne · CC BY-SA 3.0
Ein 40-jähriger Mann zeigte am 27. Juli 2026 am Bahnhofsvorplatz in Bietigheim-Bissingen seinen Penis vor einer 18-jährigen Frau. Er pöbelte auch andere Passanten an. Die Polizei kam gegen 10:34 Uhr und erteilte dem Mann einen Platzverweis.
Der Mann hat insgesamt zehn Vorstrafen. Diese stammen aus den Jahren 2018, 2019, 2021, 2022 und 2025. Er wurde unter anderem wegen Diebstahls, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung, unerlaubtem Besitz von Drogen und versuchtem Betrug verurteilt. Außerdem fiel er durch weitere Straftaten wie Körperverletzung, Sexualdelikte und Verstöße gegen das Ausländerrecht auf.
Der Mann ist türkischer Staatsbürger und besitzt eine Niederlassungserlaubnis. Er pöbelte Passanten mit beleidigenden und sexuell anzüglichen Äußerungen an. Es gab keine konkreten weiteren Opfer außer der 18-jährigen Frau. Beim Fluchtversuch der Frau kam es zu keinem Körperkontakt mit dem Mann.
Die Polizei ermittelt wegen exhibitionistischer Handlungen und Beleidigung. Die Streife des Polizeipräsidiums Ludwigsburg war zuständig, weil der Vorfall auf dem Bahnhofsvorplatz und am Omnibusbahnhof passierte. Die Bundespolizei war daher nicht zuständig.
Die Kleine Anfrage wurde von Abgeordneten der AfD gestellt. Die Landesregierung beantwortete sie mit Details zu den Vorstrafen und dem Ablauf des Vorfalls. Der Fall zeigt, wie die Polizei bei solchen Vorfällen vorgeht. Exhibitionismus bedeutet, sich anderen Menschen sexuell sichtbar und unerwünscht zu zeigen. Der Bahnhofsvorplatz in Bietigheim-Bissingen gehört zur Zuständigkeit der Landespolizei, nicht der Bundespolizei, obwohl sich der Vorfall nahe Gleisen ereignete. Solche Vorfälle können das Sicherheitsgefühl von Menschen im öffentlichen Raum beeinträchtigen.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.