SymbolbildBild: Valerius Geng · CC BY-SA 4.0
Landkreis Schwäbisch Hall verlängert das Verbot der Wasserentnahme aus Flüssen und Seen bis zum 31. Oktober 2026. Die Regel gilt im gesamten Landkreis. Sie betrifft alle oberirdischen Gewässer.
Die Niedrigwassersituation verschärft sich durch anhaltende Trockenheit und hohe Temperaturen. Die Wasserstände sind sehr niedrig. Auch der Wetterdienst erwartet bis Mitte Oktober nur wenig Regen. Die Lage bleibt angespannt.
Das geringe Wasser belastet Fische, kleine Tiere und Pflanzen im Wasser stark. Falllaub und abgestorbene Pflanzen verschlechtern die Wasserqualität zusätzlich. Die Sauerstoffwerte im Wasser sinken dadurch weiter.
Die Allgemeinverfügung verbietet das Schöpfen von Wasser mit Eimern und das Entnehmen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau. Ausnahmen gelten nur bei einer speziellen Erlaubnis vom Landratsamt. Das Verbot soll die Wasserressourcen schützen.
Der Landkreis bittet alle Menschen und Firmen, das Verbot zu beachten und kein Wasser aus Flüssen oder Seen zu entnehmen. Die Situation wird genau beobachtet. Bei Änderungen informiert der Landkreis neu.
Die vollständigen Informationen und die Verlängerung sind auf der Internetseite des Landkreises Schwäbisch Hall unter den öffentlichen Bekanntmachungen zu finden.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.