Bild: GerhardSchuhmacher (talk) 17:20, 14 December 2018 (UTC) · CC BY-SA 4.0
Am Freitagvormittag, dem 30. Oktober 2026, kontrollierte eine gemeinsame Streife aus Bundeszollverwaltung, Landespolizei und Bundespolizei einen 41-jährigen Mann auf der Waldshuter Straße in Blumberg. Die Beamten fanden heraus, dass gegen den mazedonischen Staatsangehörigen ein Haftbefehl vorlag. Das Gericht hatte ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1.150 Euro verurteilt.
Der Mann hatte die Geldstrafe nicht bezahlt und die Ersatzfreiheitsstrafe nicht angetreten. Deshalb erließen die Justizbehörden den Haftbefehl. Bei der Kontrolle konnte er die Strafe nicht begleichen.
Er bat seinen Arbeitgeber um Hilfe. Der Chef überwies die offene Geldstrafe. Dadurch konnte der Mann eine mehrwöchige Haftstrafe vermeiden.