SymbolbildBild: qwesy qwesy · CC BY 3.0
Vorfall im Krankenhaus Böblingen sorgt für Entsetzen. Anfang Juli 2026 wurde der Leichnam eines verstorbenen Frühgeborenen mit der Schmutzwäsche abtransportiert. Die Wäsche landete in einer Großwäscherei bei Karlsruhe. Die Landesregierung bewertet den Fall als tragisch und bedauerlich. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen Störung der Totenruhe.
Das Krankenhaus muss bei Totgeburten eine Leichenschau durchführen. Die ärztliche Leitung trägt dafür die Verantwortung. Krankenhäuser müssen ihre Wäsche hygienisch sicher aufbereiten. Dafür gibt es das RAL-Gütezeichen 992/2. Weitere Vorschriften kommen aus dem Infektionsschutzgesetz und vom Robert Koch-Institut. Diese Regeln müssen in Arbeitsanweisungen und Hygienepläne eingebaut sein.
Das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat keine Hinweise auf weitere Probleme im Kontrollsystem der Klinik. Es sind keine Änderungen am Landeskrankenhausgesetz oder an der Bestattungsverordnung geplant. Die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen werden abgewartet.
Der Vorfall in Böblingen zeigt Schwächen bei der Handhabung von Leichnamen in Kliniken. Das Bestattungsgesetz regelt, dass bei Totgeburten eine ärztliche Leichenschau Pflicht ist. Krankenhäuser müssen hygienische Vorgaben bei Wäsche und Lagerung beachten. Behörden kontrollieren die Einhaltung dieser Regeln. Die Ermittlungen können helfen, solche Fehler künftig zu verhindern.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.