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Zu viel Licht vertreibt die Nacht und stört die Natur in Buchen. Die Gemeinde informiert, dass künstliche Lichtquellen nachts Insekten anziehen. Diese Tiere fliegen oft so lange um die Lichtquelle, bis sie erschöpft sind. Viele Insekten sterben auch durch die Wärme oder wenn sie in Lampen hineingeraten. Das verändert das natürliche Verhalten der Insekten. Die schwächeren Insektenpopulationen haben Folgen für Vögel, Fledermäuse und Pflanzen.
Die Naturschutzbehörde ruft dazu auf, Licht nur dort einzusetzen, wo es wirklich gebraucht wird. Die Dunkelheit soll dort bleiben, wo sie natürlich ist. Jeder kann helfen, die Lichtverschmutzung zu verringern und so die Natur zu schützen.
Im baden-württembergischen Naturschutzgesetz steht, dass Fassaden nicht beleuchtet werden dürfen. Vom 1. April bis 30. September gilt ein Verbot, tags und nachts Gebäude der öffentlichen Hand, Privatpersonen, Firmen und Kirchen anzustrahlen. Im Winter ist die Beleuchtung nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verboten. Ausnahmen gelten, wenn es um Sicherheit geht oder das Landratsamt sie erlaubt.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass das Gesetz helfen soll, die Natur zu schützen. Wer Fassaden beleuchtet, muss die Zeiten und Regeln beachten. Nur so kann die Nacht für Tiere erhalten bleiben. Die Gemeinde bittet die Bürger, das Licht bewusst zu nutzen und die Natur zu schonen.
Die Lichtverschmutzung bedeutet, dass künstliches Licht die natürliche Dunkelheit in der Nacht stört. Das kann Tiere und Pflanzen beeinträchtigen. Insekten sind besonders empfindlich, weil sie nachts aktiv sind. Gesetze wie das baden-württembergische Naturschutzgesetz regeln, wann und wie Beleuchtung erlaubt ist. Diese Regeln sollen helfen, die Natur zu schützen und das Gleichgewicht der Tierwelt zu erhalten.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.