SymbolbildBild: Rufus46 · CC BY-SA 4.0
Palästinensische Geflüchtete stellen seit 2005 in Deutschland viele Asylanträge. Insgesamt gab es 56.427 Asylanträge von Menschen mit palästinensischer Volkszugehörigkeit. Diese Zahl umfasst Anträge bis September 2026.
Viele junge Menschen stellen die Anträge. Das durchschnittliche Alter liegt bei 22,5 Jahren. Die größte Gruppe ist 18 bis 29 Jahre alt. Männer beantragen öfter Asyl als Frauen. Von 56.427 Antragstellenden sind 37.003 männlich und 19.424 weiblich.
Die Staatsangehörigkeit vieler Antragsteller ist unklar oder sie sind staatenlos. 32.353 Personen haben keine klare Staatsangehörigkeit. 9.601 gelten als staatenlos. Nur 2.969 Personen stammen direkt aus palästinensischen Gebieten, die keinen eigenen Staat haben.
Die meisten Asylanträge wurden zwischen 2014 und 2016 gestellt. Im Jahr 2015 waren es 12.086 Anträge. Danach gingen die Zahlen zurück und liegen jährlich meist unter 3.500.
Die Behörden entschieden über 61.467 Anträge. 837 Antragsteller bekamen Asylberechtigung. 29.953 erhielten Flüchtlingsschutz. 10.279 Personen bekamen subsidiären Schutz. 8.038 Anträge wurden abgelehnt.
In den Jahren 2024 bis August 2026 wurden 21 Personen aus palästinensischen Gebieten aus Deutschland abgeschoben. Die meisten Abschiebungen erfolgten nach Griechenland und Rumänien. Einige Bundesländer wie Hamburg und Schleswig-Holstein führten mehrere Abschiebungen durch.
51 Personen aus palästinensischen Gebieten haben seit 2024 eine Ausweisungsverfügung erhalten. Die meisten dieser Personen leben nicht mehr in Deutschland. Nur drei Betroffene waren zum Stichtag 30. September 2026 noch in Deutschland gemeldet.
Die Bundesregierung hat keine eigenen Forschungsprojekte zu Palästinensern in Deutschland gefördert. Sie hat auch keine Kenntnisse über antipalästinensischen Rassismus in Deutschland.
Die Zahl der palästinensischen Geflüchteten in Deutschland ist schwer zu bestimmen. Viele sind staatenlos oder haben eine andere Staatsbürgerschaft. Die Asylanträge schwankten stark und erreichten 2015 ihren Höhepunkt. Die meisten Antragsteller sind jung. Abschiebungen aus Deutschland an Palästinenser bleiben selten.
Die Bundesregierung beantwortet Fragen zu Asylanträgen und Abschiebungen. Palästinenser gelten oft als staatenlos, weil ihr Heimatgebiet keinen eigenen Staat hat. Asyl bedeutet Schutz vor Verfolgung. Abschiebungen sind Rückführungen in andere Länder. Die Entscheidung über Asylanträge trifft eine Bundesbehörde. Bundesländer sind für Abschiebungen zuständig.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.