SymbolbildBild: Jürgen Howaldt · CC BY-SA 2.0 de
Deutschland schiebt im Jahr 2026 bisher 35 Menschen nach Somalia ab. Die Zahl der Abschiebungen ist im Vergleich zu 2025 gestiegen. Im Vorjahr waren es 46 Personen, 2024 nur 12.
Von den 35 Abschiebungen in diesem Jahr erfolgten 12 mit normalen Linienflügen. 23 Menschen wurden mit Charterflügen befördert. Am 15. September 2026 startete ein Charterflug von Stuttgart nach Nairobi in Kenia. Dort stiegen die Betroffenen in zwei weitere Charterflüge nach Somalia um.
Die Begleitung der Personen auf dem Flug nach Nairobi übernahmen 78 Bundespolizisten. Die Flüge von Nairobi nach Mogadischu begleiteten Mitarbeiter des Luftfahrtunternehmens. Die Flugkosten für die Charterflüge betrugen 369.080 Euro. Die EU-Grenzschutzagentur Frontex zahlte nichts dazu.
Alle 23 Rückkehrer vom 15. September waren männlich. Die meisten dieser Personen hatten in Deutschland schon Kontakt mit dem Strafrecht. Die zuständigen Landesbehörden können genau sagen, wer verurteilt wurde. Die Bundesregierung weiß nicht, wie viele schon länger als drei Jahre in Deutschland lebten. Zwei Personen wiesen gesundheitliche Probleme auf.
Alle Betroffenen hatten Passersatzdokumente, keine regulären Pässe. Mehrere Bundesländer beteiligten sich an der Organisation der Abschiebung. Es waren keine Beamten anderer Staaten an Bord. Die Begleitung der Rückführungen von Nairobi nach Mogadischu kostete insgesamt gut 42.860 Euro.
Die Bundesregierung führt regelmäßig Gespräche mit Vertretern der somalischen Regierung. Diese Treffen finden in Nairobi und Mogadischu statt. Dabei geht es unter anderem um die Rücknahme ausreisepflichtiger somalischer Staatsangehöriger.
Die Bundesregierung beantwortet Fragen zu den Abschiebungen von Menschen nach Somalia. Dabei geht es vor allem um die Zahl der Rückführungen und die Begleitung auf den Flügen. Abschiebungen sind Rückführungen von Menschen, die in Deutschland nicht bleiben dürfen. Oft begleiten Beamte die Personen während des Flugs. Charterflüge sind besondere Flüge, die extra für die Rückführung organisiert werden. Die Zusammenarbeit mit Ländern wie Somalia erfolgt über Botschaften und Regierungsvertreter.
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