SymbolbildBild: Widand · CC BY-SA 4.0
Im Jahr 2026 stellen ausländische Familien mehr als die Hälfte aller Familien in der Grundsicherung in Deutschland. Im Juli 2024 lebten in 379.619 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern mindestens ein arbeitsloser erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Dem standen 242.586 deutsche Bedarfsgemeinschaften mit Kindern gegenüber.
Die Entwicklung zeigt eine starke Veränderung im Vergleich zum Jahr 2010. Damals waren 70,6 Prozent der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern von deutschen Staatsangehörigen bewohnt. Die Zahl der deutschen Familien in der Grundsicherung hat sich seitdem halbiert. Gleichzeitig ist die Zahl der ausländischen Familien mit Kindern um rund 179.000 gestiegen.
Diese Zahlen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Abgeordneten im Bundestag. Sie beziehen sich auf Haushalte, in denen mindestens ein erwerbsfähiger, arbeitsloser Leistungsberechtigter lebt. Die Bundesregierung hat die Daten auf Personenebene ausgewertet. Die Auswertung zeigt auch Unterschiede bei der Anzahl der Kinder in den Haushalten und berücksichtigt verschiedene Herkunftsregionen. Insgesamt wird deutlich, dass ausländische Familien in der Grundsicherung einen immer größeren Anteil ausmachen.
Die Grundsicherung hilft Menschen in Deutschland, die wenig oder kein Einkommen haben. Bedarfsgemeinschaften sind Haushalte, die gemeinsam Leistungen erhalten. Das sind oft Familien mit Kindern. Die Zahlen zeigen Veränderungen bei Herkunft und Anzahl der Familien, die auf diese Unterstützung angewiesen sind. Diese Entwicklung kann Auswirkungen auf die Sozialsysteme und die politische Diskussion haben.
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