Bild: Bicycle Tourer · CC BY-SA 4.0
Bestandskunden in Deutschland zahlen oft deutlich mehr für Strom als Neukunden. Eine Studie der RWTH Aachen aus dem Jahr 2026 zeigt, dass Bestandskunden im Durchschnitt 47 Prozent mehr pro Kilowattstunde bezahlen. Das entspricht ungefähr 13 Cent mehr für jeden verbrauchten Strom.
Preisunterschiede zwischen neuen und alten Kunden nennt man auch "Treuestrafe". Die Bundesregierung kennt diese Praxis und sieht darin einen Anreiz für Kunden, den Anbieter zu wechseln. Sie sagt, Kunden können sich leicht über bessere Angebote informieren und ihren Tarif wechseln. Das soll den Wettbewerb fördern und die Preise drücken.
Die Bundesnetzagentur hat keine eigenen umfassenden Daten zu diesen Preisunterschieden. Sie beobachtet aber die Strompreise auf der öffentlich zugänglichen Plattform SMARD. Laut aktuellen Zahlen haben sich die Preise für Neu- und Bestandskunden seit der Energiepreiskrise 2022 normalisiert. Kunden, die während der Krise Verträge abschlossen, zahlen heute sogar weniger als Neukunden.
Andere Länder reagieren auf ähnliche Probleme. Im Vereinigten Königreich gibt es eine gesetzliche Preisobergrenze für Standardtarife. In Italien gibt es ein kostenloses Vergleichsportal für Strom- und Gasangebote. Österreich schreibt vor, dass sinkende Beschaffungskosten auch an Bestandskunden weitergegeben werden müssen.
In Deutschland bestehen gesetzliche Schutzregeln: Stromverträge dürfen höchstens zwei Jahre fest sein. Danach kann der Vertrag jederzeit mit kurzer Frist gekündigt werden. Kunden sollen klare Informationen bekommen, damit sie selbst entscheiden können. Außerdem gibt es Regeln gegen irreführende Preise und aggressive Verkaufsmethoden.
Die Bundesnetzagentur prüft regelmäßig, ob Energieanbieter die Regeln einhalten. Sie kann gegen Verstöße vorgehen, wenn sie systematische Probleme erkennt. Beschwerden zu Preisunterschieden zwischen Neu- und Bestandskunden werden von der Bundesnetzagentur und der Schlichtungsstelle Energie nicht separat erfasst.
Die Bundesregierung sieht aktuell keinen Bedarf, weitere Kontroll- oder Sanktionsmöglichkeiten einzuführen. Ein Pflicht-Hinweis auf den günstigsten Tarif, wie er im Telekommunikationsbereich existiert, ist bisher nicht geplant. Die Regierung hält es für wichtig, dass Kunden selbst aktiv Angebote vergleichen und wechseln.
Die Kleine Anfrage und die Antwort der Bundesregierung drehen sich um den Strommarkt in Deutschland. Es geht darum, wie gerecht die Preise für alte und neue Kunden sind und wie Verbraucher geschützt werden. Die Bundesnetzagentur ist die Behörde, die den Energiemarkt überwacht. Sie kontrolliert Preise und Vertragsbedingungen, um faire Angebote zu sichern. Verbraucher können ihren Stromanbieter wechseln, wenn sie ein günstigeres Angebot finden. Solche Wechsel sollen möglichst einfach sein, damit der Wettbewerb funktioniert.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.