SymbolbildBild: Jörg Zägel · CC BY-SA 3.0
Bundesregierung nennt neue Regeln für Entschädigungen bei Corona-Impfschäden in Deutschland. Die Antwort stammt vom 14. Oktober 2026. Sie reagiert auf eine Anfrage von Abgeordneten zur Verantwortung des Staates nach einem Gerichtsurteil.
Das Urteil vom Bundesgerichtshof vom Oktober 2025 führt nicht automatisch zu einer Staatshaftung. Die Regierung verweist auf bestehende Gesetze zum sozialen Entschädigungsrecht. Diese Gesetze bieten monatliche Zahlungen, medizinische Behandlungen und Pflegeleistungen.
Seit 1. Januar 2024 sind die Ansprüche bei Impfschäden erweitert. Die Zahlungen sind deutlich höher als zuvor. Es gibt auch besondere Therapien, Zahnbehandlungen und verschreibungspflichtige Medikamente. Diese Versorgung richtet sich speziell nach den Bedürfnissen der Betroffenen.
Die Regierung lehnt einen bundesweiten Härtefallfonds ab. Sie sieht die bestehenden Regeln als ausreichend an. Auch die Landesregierung von Hessen teilt diese Sicht.
Damit sollen langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden. Die Regierung will Betroffenen schnelle und unbürokratische Hilfe bieten.
Die Bundesregierung beantwortet Fragen zur Verantwortung für Impfschäden durch Corona-Schutzimpfungen. Dabei geht es um Entschädigungen nach dem Sozialgesetzbuch. Dieses regelt finanzielle Hilfe und medizinische Leistungen für Menschen mit Impfschäden.
Ein Härtefallfonds ist eine Art Hilfskasse für besondere Fälle. Die Regierung sieht aber keine Notwendigkeit für einen solchen Fonds. Das soziale Entschädigungsrecht soll die Ansprüche der Betroffenen abdecken. Dieses Recht gilt für Schäden durch staatlich empfohlene Impfungen und unterstützt Betroffene umfassend.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.