SymbolbildBild: Manecke · CC BY-SA 3.0
In Deutschland betreut der Bundesopferbeauftragte seit 2016 insgesamt 2.948 Menschen. Diese Menschen sind von terroristischen und extremistischen Anschlägen betroffen. Dazu gehören Opfer aus München, Berlin, Halle, Hanau und Magdeburg. Die Betroffenen sind Verletzte, Angehörige, Zeugen, Ersthelfer und Menschen mit wirtschaftlichen Schäden.
Die Folgen für die Betroffenen sind sehr unterschiedlich. Viele leiden unter psychischen, sozialen und finanziellen Problemen. Es gibt keine umfassenden Studien über die langfristigen Folgen für die Opfer und ihre Familien. Die Regierung plant aktuell keine Untersuchungen zu diesem Thema.
Die Betreuung durch den Bundesopferbeauftragten endet nicht automatisch nach kurzer Zeit. Menschen können sich auch Jahre nach einem Anschlag noch Hilfe holen. Der Beauftragte arbeitet eng mit den Betroffenen zusammen. Er vermittelt praktische, finanzielle und psychosoziale Hilfen. Die Geschäftsstelle im Justizministerium unterstützt ihn dabei.
Im Juli 2026 kündigte die Bundesregierung an, das Amt des Bundesopferbeauftragten gesetzlich zu verankern. Die Aufgaben bleiben ähnlich wie bisher. Die Geschäftsstelle hat derzeit keine Pläne für mehr Personal. Sie kann aber bei Bedarf auf Mitarbeiter des Ministeriums zurückgreifen.
Der Bundesopferbeauftragte wurde nach dem Anschlag am Berliner Breitscheidplatz 2016 eingerichtet. Er soll Betroffene von Terror und Extremismus unterstützen und als Ansprechpartner dienen. Terroropferhilfe umfasst finanzielle Hilfe, psychologische Betreuung und Unterstützung bei Behörden. Gesetzliche Regeln dafür sind in verschiedenen Sozialgesetzen festgelegt. Die Arbeit hilft, die schweren Folgen für Betroffene abzumildern.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.