SymbolbildBild: Manfred Brückels · CC BY-SA 3.0
Der Bund entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Projekte zur Förderung von Vielfalt und Toleranz unterstützt werden. Diese Regel gilt für das Programm "Demokratie leben!". Die Entscheidungen treffen die zuständigen Fachstellen im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Das Ermessen umfasst, ob ein Projekt gefördert wird und wie die Förderung genau aussieht. Die Auswahl orientiert sich an den verfügbaren Haushaltsmitteln und den Zielen der Förderrichtlinie. Zusätzlich wird geprüft, ob es verfassungsschutzrelevante Hinweise gegen Antragsteller gibt.
Es gibt keine statistische Erfassung, wie oft Anträge abgelehnt werden. Auch liegen keine systematischen Daten über Antragsteller oder Gründe für Ablehnungen vor. Die Entscheidung berücksichtigt eine faire regionale Verteilung und sorgt für eine Vielfalt der geförderten Träger und Angebote.
Bei der Verteilung der Mittel gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz aus dem Grundgesetz. Die Haushaltsmittel werden teilweise nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt. Das ist eine Methode, die bei der Verteilung von Bundesmitteln die Größe der Bundesländer berücksichtigt.
Das Programm "Demokratie leben!" soll Vielfalt, Toleranz und Demokratie stärken. Das Bundesministerium entscheidet, welche Projekte Geld bekommen. Dabei prüft es auch, ob Antragsteller Sicherheitsbedenken auslösen. Das Ermessen bedeutet, dass nicht alle Anträge automatisch Geld bekommen. Der Königsteiner Schlüssel hilft, Gelder gerecht auf die Bundesländer zu verteilen. So soll sichergestellt werden, dass verschiedene Regionen und Organisationen gefördert werden.
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