SymbolbildBild: Rainer Mittelstädt · CC BY-SA 3.0 de
Die Bundesregierung nennt keine eindeutige Definition für Umwelt- und Klimaschutzorganisationen. Sie gibt daher keine genauen Zahlen zu Förderungen oder Flächenübertragungen an solche Organisationen seit Januar 2020 bekannt. Die Ministerien erfassen die Förderungen nicht nach den Begriffen Umwelt- oder Klimaschutzorganisationen.
Die Antwort der Regierung zeigt, dass keine genaue Übersicht über Zuwendungen, Projekt- oder institutionelle Förderungen für Umwelt- und Klimaschutzorganisationen vorliegt. Auch Angaben zu Flächen, die an solche Gruppen übergeben wurden, fehlen in transparenter Form. Es gibt keine externen Bewertungen für alle Projekte, die aus Bundesmitteln finanziert sind.
Die Bundesregierung erklärt, dass keine allgemeine Pflicht zur Offenlegung von Förderungen gilt. Organisationen, die bei Gesetzgebungsverfahren oder in Beratungsgremien mitwirken, müssen ihre staatlichen Förderungen nicht offenlegen. Das bestehende Lobbyregister enthält zwar Finanzangaben, aber keine weitergehende Transparenz für alle externen Akteure.
Die Bundesregierung beantwortet Fragen zur staatlichen Unterstützung von Umweltorganisationen. Es gibt keine klare Definition dieser Gruppen und keine detaillierte Erfassung der Fördermittel. Öffentliches Interesse besteht daran, Transparenz über die Verwendung von Steuergeldern zu schaffen. Das Lobbyregister soll Einflussnahmen auf Politik nachvollziehbar machen. Offenlegungspflichten sollen Interessenkonflikte vermeiden.