SymbolbildBild: Dontworry · CC BY-SA 3.0
Der Bund stellt 50 Milliarden Euro für die Umgestaltung von Krankenhäusern in Deutschland bereit. Das Geld soll von 2026 bis 2035 fließen. Die Länder müssen sich an den Kosten beteiligen.
Das Geld stammt aus dem Krankenhaustransformationsfonds. Er hilft den Ländern bei großen Umbauten und Modernisierungen. Die laufenden Betriebskosten der Krankenhäuser zahlt die gesetzliche Krankenversicherung. Die Länder sind für die Investitionen in die Gebäude zuständig.
Die Bundesregierung sieht das Fördervolumen als grundsätzlich ausreichend an. Die Länder planen die Zuweisung der Leistungsgruppen für Krankenhäuser bis Anfang 2027. Die Bundesregierung verfolgt diesen Prozess genau.
Die Bundesregierung arbeitet daran, die Bürokratie für Krankenhäuser zu verringern. Sie baut Prüfungen zusammen und nutzt elektronische Datenübermittlung. So sollen Krankenhäuser entlastet werden. Erste Entlastungen sind schon beschlossen worden. Weitere Erleichterungen sind geplant.
Die Bundesregierung hat keine genauen Zahlen zu den finanziellen Auswirkungen auf einzelne kommunale Krankenhäuser. Auch über den genauen zeitlichen Aufwand für Ärzte und Pflegekräfte durch neue Vorschriften liegen ihr keine Daten vor.
Die Krankenhausreform will Krankenhäuser besser auf die heutigen Bedürfnisse einstellen. Sie will mehr Spezialisierung und bessere Qualität erreichen. Der Bund gibt dafür Rahmen vor. Die Länder sind für Planung und Investitionen zuständig. Der Transformationsfonds unterstützt die Länder bei großen Umbauten. Die laufenden Kosten tragen die Krankenversicherungen. Die Reform soll sicherstellen, dass die Menschen überall in Deutschland gut versorgt werden.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.