Bundesweit suchten 2024 knapp 71.000 Menschen eine unabhängige Asylverfahrensberatung auf. Die Beratung begann 2023 mit 20 Millionen Euro Förderung. Ursprünglich planten Verantwortliche 80 Millionen Euro jährlich. Für 2026 sind 24,5 Millionen Euro bereitgestellt.
Das Bundesinnenministerium will ab 2027 die Förderung stark reduzieren. Nur noch 5 Millionen Euro sollen für diese Beratung zur Verfügung stehen. Das Ministerium begründet die Kürzung mit neuen EU-Regeln. Diese sehen eine verpflichtende, kostenlose Rechtsauskunft durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor.
Diese neue Rechtsauskunft ist für alle Asylsuchenden gedacht. Sie informiert über Rechte und Abläufe im Asylverfahren. Die unabhängige Beratung soll sich künftig nur noch auf besonders schutzbedürftige Menschen konzentrieren. Das Ministerium sieht die Wirksamkeit der bisherigen Beratung als nicht eindeutig belegt an.
Die unabhängige Beratung hat aber laut einem Forschungsbericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge viele positive Rückmeldungen erhalten. Die Beratung erreichte viele Schutzsuchende und wird als hilfreich bewertet. Kritiker warnen, dass die Kürzung die gerade erst aufgebaute Beratungsstruktur zerstören könnte.
Die unabhängige Asylverfahrensberatung soll Asylsuchende vor Behördenbesuchen unterstützen. Sie erklärt Abläufe und Rechte im Asylverfahren. Die neue Rechtsauskunft durch das BAMF ergänzt dieses Angebot und ist seit einer EU-Reform verpflichtend. Die Reform will allen Asylsuchenden frühzeitig klare Informationen geben. Beratungsangebote sind wichtig, weil Asylverfahren oft kompliziert und belastend sind. Schutzbedürftige Personen brauchen oft besondere Unterstützung.