SymbolbildBild: NAC · CC BY-SA 4.0
Das Bundesverwaltungsamt in Deutschland prüft aktuell 32 Fälle. In diesen Fällen wurden Einbürgerungen möglicherweise mit gefälschten Dokumenten erlangt. Die Einbürgerungen betreffen Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes. Dieser Artikel gibt Menschen und ihren Nachfahren das Recht auf Wiedereinbürgerung, wenn sie während der NS-Zeit ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und das Bundeskriminalamt ermitteln gegen 32 Beschuldigte. Sie sollen gefälschte Identitäts- oder Personenstandsdokumente benutzt haben. Dabei wurden echte Biografien von NS-Verfolgten mit falschen Abstammungsverhältnissen kombiniert. Das Bundesverwaltungsamt hat nur beglaubigte Kopien der Unterlagen erhalten. Die Mitarbeiter wissen, dass Manipulationen möglich sind. Sie prüfen die Unterlagen deshalb besonders genau.
Das Bundesverwaltungsamt arbeitet eng mit den Ermittlungsbehörden zusammen. Es prüft die Fälle systematisch, um Betrug aufzudecken. Wenn es genug Beweise gibt, leitet es Rücknahmeverfahren ein. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Das Innenministerium will das Verfahren besser absichern. Details zu den Ermittlungen werden nicht genannt, um sie nicht zu gefährden.
Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes erlaubt Menschen, die in der NS-Zeit ihre Staatsangehörigkeit verloren, und ihren Nachfahren die Wiedereinbürgerung. Das Bundesverwaltungsamt ist für die Einbürgerungen von im Ausland lebenden Personen zuständig. Die Verfahren sollen sicherstellen, dass nur Berechtigte die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Das Ministerium und das Amt prüfen deshalb Dokumente genau und reagieren auf Hinweise auf Fälschungen.
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