SymbolbildBild: Clemens Vasters · CC BY 2.5
Bundesregierung prüft neue Regeln für Nachtzielgeräte und Lichtquellen bei der Jagd. Die Prüfung läuft seit September 2025 in Deutschland. Ziel ist eine mögliche bessere und tierschutzgerechtere Jagd.
Der Bundesrat hat im Juni 2025 vorgeschlagen, dass Jäger Nachtzielgeräte und an der Waffe montierte Lichtquellen nutzen dürfen. Derzeit sind Nachtsichtaufsätze erlaubt, andere Nachtzielgeräte aber verboten. Das führt zu Verwirrung bei Jägern. Die Bundesregierung sammelt seit September 2025 Meinungen von Jägern, Herstellern, Behörden und weiteren Gruppen. Bis Herbst 2026 sollen alle Rückmeldungen ausgewertet sein. Danach entscheiden CDU, CSU und SPD über eine mögliche Änderung des Waffenrechts.
Die Bundesregierung sieht in der Evaluierung auch die Prüfung von Lasern oder Zielpunktprojektoren für spezielle Jagdfälle vor. Sie will prüfen, ob diese Technik zur besseren Jagd auf verletztes oder krankes Wild helfen kann. Es gibt bisher keine Entscheidung darüber.
Die Regierung erklärt, dass die derzeitigen Regeln im Waffenrecht und Jagdrecht grundsätzlich übereinstimmen. Sie erlaubt aber Ausnahmen, wenn das jeweilige Landesrecht das zulässt, etwa bei der Jagd auf den Wolf. Es gibt aber keine konkreten Informationen über abweichende Regeln in den Bundesländern.
Wildbiologische Erkenntnisse werden bei der Prüfung berücksichtigt. Die Bundesregierung will sicherstellen, dass eine mögliche Ausweitung der Nachtjagd keine negativen Folgen für das Wild hat.
Der Bundesrat kann Vorschläge für Gesetze machen. Die Bundesregierung prüft und bewertet solche Vorschläge. Danach entscheidet der Bundestag über die Umsetzung. Das Waffenrecht regelt, welche Waffen und Technik Jäger nutzen dürfen. Ziel ist der Schutz von Menschen und Tieren. Jagdrecht bestimmt, wie und wann Tiere gejagt werden dürfen. Beide Gesetze müssen sich ergänzen, damit die Jagd sicher und tierschutzgerecht bleibt.