SymbolbildBild: Sascha Kohlmann · CC BY-SA 3.0
Die Bundesregierung hat keine bundesweiten Statistiken darüber, wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Straftäter oder Gefährder es gibt. Sie weiß auch nicht, wie viele dieser Personen tatsächlich abgeschoben wurden. Diese Daten werden in Deutschland von den einzelnen Bundesländern gesammelt und verarbeitet. Der Bund hat keinen Zugriff auf diese Zahlen und führt keine gesamtdeutsche Statistik.
Bundesländer sind für den Vollzug des Aufenthaltsrechts zuständig. Sie entscheiden selbst, wann und wen sie abschieben. Der Bund berät die Länder, hat aber keine Fachaufsicht. Deshalb gibt es keine einheitlichen Zahlen. Die Bundesregierung hält es auch nicht für sinnvoll, solche Statistiken bundesweit zu erfassen. Sie meint, dass dies die Arbeit der Länder erschweren und Ressourcen binden könnte, die für die Abschiebungen gebraucht werden.
Die Antwort der Regierung zeigt auch, dass die Dauer von Verfahren zur Aberkennung eines Schutzstatus sehr lang ist. Im Jahr 2023 dauerte ein Verfahren im Durchschnitt 19 Monate. 2025 waren es schon über 38 Monate. Im Jahr 2026 sank die Zeit etwas, liegt aber immer noch bei über 30 Monaten. Nach dem Widerruf muss die Ausländerbehörde noch extra entscheiden, ob die Person ausreisen muss.
Diese Zahlen und Informationen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage im Bundestag. Sie zeigen, dass es viele Lücken in der Übersicht und Kontrolle bei Abschiebungen gibt und dass es keine einfachen Zahlen zu diesem Thema gibt.