Bild: Karsten Ratzke · CC0
Bundesregierung führt ab 2027 die Frühstartrente ein. Für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren zahlt der Bund monatlich 10 Euro in einen privaten Altersvorsorgevertrag. Eltern können einen Vertrag abschließen. Wenn nicht, legt der Bund das Geld in einem Sondervermögen an. Die Deutsche Bundesbank verwaltet dieses Vermögen.
Die Anlage soll nicht nur in Aktien erfolgen. Sie wird global und breit gestreut investiert. Die genauen Regeln für die Geldanlage legt das Finanzministerium fest. Der Bundestag entscheidet darüber nicht mit. Die Deutsche Bundesbank erstellt jedes Jahr einen Bericht über die Verwaltung des Geldes.
Kinder bekommen ihr Startkapital nur, wenn sie bis zum 35. Lebensjahr einen Altersvorsorgevertrag abschließen. Sonst verfällt der Anspruch, und das Geld geht zurück an den Bundeshaushalt. Eine persönliche Erinnerung an die Berechtigten ist nicht geplant. Die Höhe des Startkapitals wird vierteljährlich veröffentlicht.
Die Anlage des Geldes berücksichtigt Nachhaltigkeitskriterien. Ob dabei auch zum Beispiel fossile Energieträger ausgeschlossen werden, ist noch offen. Die Prüfung, ob das Kapital zur Förderung junger Unternehmen genutzt werden kann, läuft noch. Die Bundesbank trennt strikt ihre Vermögensverwaltung von anderen Aufgaben, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Die Frühstartrente ist Teil einer nationalen Finanzbildungsstrategie. Diese Strategie ist noch in Arbeit. Schulen können die Informationen zur Anlage im Unterricht nutzen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass private Anbieter kostengünstige Altersvorsorgeverträge anbieten werden. Die Kosten dürfen 1 Prozent des Kapitals nicht überschreiten.
Die Frühstartrente soll Kindern frühzeitig Geld für das Alter ansparen. Die Bundesregierung möchte so die private Altersvorsorge stärken. Die Deutsche Bundesbank verwaltet das Geld als Sondervermögen getrennt vom Staatshaushalt. Die Anlage erfolgt breit gestreut, um Risiken zu reduzieren. Die Finanzbildung in Schulen soll die Menschen besser auf Geldanlagen vorbereiten. Die Kosten der privaten Verträge werden durch gesetzliche Regeln begrenzt, um die Sparguthaben nicht zu stark zu schmälern.