SymbolbildBild: Tischbeinahe · CC BY 3.0
Die Bundesregierung zahlte bis heute über 2,1 Millionen Euro an Härteleistungen an 119 Opfer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Deutschland. Diese Zahl umfasst Verletzte und Hinterbliebene der zehn Ermordeten und weiterer Anschlagsopfer. Die Zahl der weiteren Betroffenen ist nicht bekannt.
Die Angehörigen der NSU-Opfer litten lange unter falschen Verdächtigungen und rassistischer Berichterstattung. Viele konnten nicht in Ruhe trauern. Die psychischen und sozialen Folgen sind nach Angaben der Regierung sehr unterschiedlich. Es gibt keine umfassenden Studien zu den langfristigen Folgen für die Betroffenen.
Betroffene können Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch erhalten. Diese Leistungen helfen bei Traumabehandlung, Pflege und Entschädigung für berufliche Nachteile. Die Bundesregierung hat keine genauen Zahlen, wie viele Anträge auf diese Leistungen gestellt oder abgelehnt wurden. Die Länder sind für die Umsetzung zuständig und melden nur Gesamtzahlen für Gewaltopfer, nicht speziell für NSU-Opfer.
Das Kompetenzzentrum für Soziale Entschädigung führt keine eigenen Veranstaltungen speziell für NSU-Opfer durch. Die Bundesregierung plant ein NSU-Dokumentationszentrum als Stiftung. Dieses Zentrum soll an die Opfer erinnern und die Geschichte des NSU sichtbar machen.
Der Nationalsozialistische Untergrund ermordete zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen. Die Ermittlungen richteten sich lange gegen die Opfer und ihre Familien. Dieser Fehler führte zu großem Leid und Vertrauensverlust in den Staat. Härteleistungen sind finanzielle Hilfen für besonders belastete Opfer terroristischer Taten. Das Sozialgesetzbuch regelt Entschädigungen und Unterstützung für Gewaltopfer. Diese Leistungen können medizinische Hilfe, Geldzahlungen und Pflege umfassen. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der Länder, nicht des Bundes.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.