SymbolbildBild: Leit · CC BY-SA 4.0
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist seit dem 1. Januar 2025 in Deutschland zentral für die Kontrolle von Inkassodienstleistern zuständig. Diese Aufgabe war vorher auf 38 verschiedene Gerichte verteilt. Das führte zu uneinheitlichen Entscheidungen.
Zentrale Kontrolle verbessert Überblick Mit der Zentralisierung beim BfJ verbessert sich die Übersicht über aktuelle Probleme beim Inkasso deutlich. Das Amt kann schneller und einheitlicher auf fragwürdige Inkassomodelle reagieren. Die hohe Zahl an eingehenden Fällen zeigt, dass das BfJ als Kontrollstelle akzeptiert wird. Auch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz erhält so bessere Informationen.
Mehr Beschwerden und Personalbedarf Die Verbraucherzentralen verzeichnen im ersten Quartal 2026 über 3.000 Beschwerden zu Inkassoforderungen, 30 Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei sagen 53 Prozent der Betroffenen, dass die Forderung nicht berechtigt ist. Das BfJ hat bisher 7,2 Stellen für die Aufsicht. Es sind aber noch nicht alle Stellen besetzt. Die Personalausstattung reicht noch nicht aus, um alle Aufgaben vollständig zu erledigen. Die finanzielle Ausstattung wird als angemessen angesehen, interne Prüfungen prüfen Verbesserungen.
Die zentrale Inkassoaufsicht beim Bundesamt für Justiz ersetzt seit 2025 die frühere Aufteilung auf mehrere Gerichte. Das soll eine einheitlichere Kontrolle von Inkassodienstleistern ermöglichen. Inkassodienstleister sind Firmen, die Geld eintreiben, das andere nicht gezahlt haben. Die Aufsicht sorgt dafür, dass diese Firmen die Regeln einhalten und keine unberechtigten Forderungen stellen. Verbraucherzentralen helfen Betroffenen bei Problemen mit Inkassofirmen und sammeln Beschwerden.