SymbolbildBild: Ghormon · CC BY-SA 4.0
Bundesministerien in Deutschland beantworten jedes Jahr Tausende Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Seit 2021 liegen Zahlen vor. Die Zahl der Anträge liegt jährlich zwischen 4.898 und 6.328. Etwa die Hälfte dieser Anträge wird abgelehnt. Die Ablehnungsgründe werden nicht statistisch erfasst. Die Ablehnung erfolgt oft wegen Schutz wichtiger öffentlicher Belange.
Ministerien haben keine einheitlichen Regeln für den Umgang mit Anträgen. Auch gibt es keine einheitlichen Leitfäden oder Schulungen für Mitarbeitende. Einige Ministerien haben Leitfäden, andere nicht. Schulungsangebote sind selten. Künstliche Intelligenz wird nicht genutzt.
Seit 2021 gibt es keine Daten, wie viele Anträge aus dem Ausland gestellt wurden. Auch sind Fälle, in denen fälschlich Dokumente herausgegeben wurden, nicht statistisch erfasst. Die Bearbeitung der Anträge wird unterschiedlich organisiert. Die Bundesregierung plant keine Vereinheitlichung der Leitfäden oder Regeln.
SPD, CDU und CSU planen, das IFG einzuschränken. Künftig sollen Auskünfte nur noch an Personen mit berechtigtem Interesse gehen. Außerdem könnten nur noch in Deutschland lebende Deutsche und EU-Bürger Auskünfte erhalten. Namen von Behördenmitarbeitern sollen geschwärzt werden. Experten und Journalisten warnen vor Transparenzverlust und weniger Kontrolle der Regierung.
Das Informationsfreiheitsgesetz erlaubt Bürgerinnen und Bürgern, Akten und Dokumente von Behörden einzusehen. Es soll helfen, Regierungshandeln transparent zu machen. Behörden müssen daher Auskünfte geben, wenn kein Schutz wichtiger Interessen dagegen spricht. Das Gesetz besteht seit 2006. Anträge können von jedem gestellt werden. Die Bundesregierung erhebt jährlich Statistik über Anzahl und Erfolg der Anträge.