Bild: Foto: Bernd Schwabe in Hannover · CC BY-SA 4.0
Der Bundestag hat ein neues Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes beschlossen. Das Gesetz ersetzt das alte Gesetz von 1994. Es passt die Regeln an neue technische Möglichkeiten und aktuelle Sicherheitslagen an. Die Bundespolizei bekommt neue Befugnisse, um besser gegen Gefahren vorzugehen. Dazu gehört auch der Einsatz von moderner Technik.
Die Bundespolizei darf jetzt auf Ersuchen der Landesbehörden auch außerhalb ihrer üblichen Bereiche ermitteln. Die Polizei kann Systeme nutzen, die automatisch Gefahren in Videoaufnahmen erkennen. Sie darf auch biometrische Daten in Echtzeit erfassen und abgleichen. Das hilft, Personen schneller zu identifizieren. Die Nutzung dieser Technik ist aber zeitlich und örtlich begrenzt. Es gibt Regeln, dass zwei Beamte die Treffer prüfen müssen. Gerichtliche Anordnungen sind für den Einsatz nötig.
Das Gesetz sorgt außerdem dafür, dass die Bundespolizei bei der Einstellung besser überprüft wird. Dadurch soll verhindert werden, dass Extremisten als Innentäter in die Polizei kommen. Das Gesetz wurde mit 322 Ja-Stimmen angenommen. 134 Abgeordnete stimmten dagegen, 118 enthielten sich. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Anpassung der Bundespolizei an moderne Anforderungen.
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