SymbolbildBild: Jörg Zägel · CC BY-SA 3.0
Die Bundesregierung hat am 2. November 2026 auf eine Anfrage zur Stellung von Direktverbindungen und Kundenanlagen im Stromnetz geantwortet. Die Anfrage kam vom Bundestag und befasst sich mit dem Stromtransport außerhalb des öffentlichen Netzes in Deutschland.
Direktleitungen sind private Stromleitungen, die Erzeuger direkt mit Verbrauchern verbinden. Kundenanlagen sind kleine lokale Stromnetze, etwa in Mietshäusern oder Fabriken. Beide sind nicht Teil des öffentlichen Stromnetzes und werden daher nicht reguliert. Das bedeutet, dass sie keine Genehmigung brauchen und keine Netzgebühren zahlen.
Die Bundesregierung erklärt, dass sie keine genauen Zahlen über die Anzahl oder Leistung von Direktleitungen und Kundenanlagen hat. Es gibt keine Meldungspflicht für diese Anlagen. Deshalb liegen keine Daten über ihre Verteilung in Deutschland oder über laufende Genehmigungsverfahren vor.
Die Bundesregierung sieht grundsätzlich Vorteile in solchen Anlagen, weil sie das öffentliche Stromnetz entlasten können. Strom kann so direkt dort genutzt werden, wo er entsteht. Allerdings kann nicht genutzter Strom aus diesen Anlagen auch ins öffentliche Netz fließen und dort zu Engpässen führen.
Es gibt Pläne, das Stromnetz auszubauen, um Engpässe zu beheben, die durch den Ausbau der Wind- und Solarenergie entstehen. Bis 2045 könnten dafür über 600 Milliarden Euro nötig sein. Diese Kosten zahlen die Stromkunden über Netzentgelte. Die Bundesregierung will die Nutzung von Direktleitungen und Kundenanlagen erleichtern, um Stromverluste durch Abregelungen zu verringern.
Die Anfrage entstand vor dem Hintergrund, dass das deutsche Stromnetz oft überlastet ist. Wind- und Solaranlagen erzeugen viel Strom im Norden und Osten, wo aber weniger Strom verbraucht wird. Das öffentliche Netz kann die Strommengen nicht immer dorthin transportieren, wo sie gebraucht werden. Deshalb werden manche Anlagen abgeregelt, obwohl Strom entsteht.
Direktleitungen und Kundenanlagen können helfen, Strom lokal zu nutzen. Sie umgehen das öffentliche Netz und sind daher von Gebühren befreit. Die EU hat entschieden, dass Regeln für Kundenanlagen in Deutschland geändert werden müssen. Der Gesetzgeber hat für bestehende Anlagen eine Übergangsfrist bis 2029 eingeführt. Der Europäische Gerichtshof hat zudem den Begriff der Direktleitungen ausgeweitet, was neue Möglichkeiten eröffnet.
Das Thema ist wichtig für die Diskussion um den Ausbau erneuerbarer Energien und die Zukunft der Stromversorgung in Deutschland.