SymbolbildBild: Gzen92 · CC BY-SA 4.0
Der Bundestag ändert das Gebäudeenergiegesetz. Das Gesetz heißt jetzt Gebäudemodernisierungsgesetz. Eigentümer dürfen beim Heizungstausch wieder frei entscheiden. Sie können Gas-, Öl-, Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Fernwärme wählen. Die Pflicht, mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, fällt weg.
Ab 2029 müssen Heizungen mit Gas oder Öl einen Bioanteil nutzen. Der Anteil steigt bis 2040 auf 60 Prozent. Bioenergie kann aus Biomethan, Bioöl oder grünem Wasserstoff bestehen. Die Bundesregierung will so die Klimaziele unterstützen. Eigentümer schützen neue Regeln vor hohen Nebenkosten.
Große Wohnungsunternehmen und Genossenschaften können ihre Klimaziele für den gesamten Wohnungsbestand planen. Sie müssen Emissionen bis 2045 auf null senken. Zwischenschritte alle fünf Jahre sind verpflichtend. Die Umsetzung wird geprüft und kontrolliert.
Der Bundestag nahm das Gesetz mit 323 Ja- und 271 Nein-Stimmen an. Die neuen Regeln sind ein Schritt für mehr Klimaschutz bei Heizungen. Einige Vorschläge für sozialere Maßnahmen wurden abgelehnt.
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