SymbolbildBild: whitehouse.gov · Public domain
Der Deutsche Bundestag hat am 8. Oktober 2026 über eine Regelung bei der Erbschaftsteuer abgestimmt. Die Regelung betrifft sehr große Erbschaften ab 26 Millionen Euro. Die Abstimmung fand in Berlin statt. Es ging darum, eine besondere Steuerbefreiung abzuschaffen. Diese Befreiung nennt sich Verschonungsbedarfsprüfung. Sie erlaubt sehr reichen Erben, fast keine Erbschaftsteuer zu zahlen. Der Vorschlag kam von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er wurde abgelehnt.
Die Verschonungsbedarfsprüfung wurde 2016 eingeführt. Sie befreit Erben mit sehr großen Vermögen von der Steuer, wenn sie nachweisen, dass sie die Steuer nicht zahlen können. Im Jahr 2024 nutzten 95 Prozent der Fälle diese Befreiung. Das führte zu Mindereinnahmen von etwa 3,4 Milliarden Euro für die Bundesländer. Die Regelung gilt nur für sehr große Erbschaften ab 26 Millionen Euro. Kleinere Erben zahlen meist die normale Erbschaftsteuer. Kritiker sagen, die Regelung ist ungerecht und schadet dem Gemeinwohl. Sie schaffe Vorteile für sehr reiche Familien und hemme neue Firmen und Innovationen.
Die Grünen wollten die Verschonungsbedarfsprüfung abschaffen. Stattdessen sollten großzügige Stundungsmöglichkeiten für die Steuer eingeführt werden. Die Regierung und andere Fraktionen wollten die Regelung behalten. Am Ende stimmten 445 Abgeordnete für die Empfehlung des Finanzausschusses, die den Vorschlag ablehnte. 132 stimmten dagegen. Damit ist die Verschonungsbedarfsprüfung weiterhin gültig.
Die Steuervergünstigungen bei großen Erbschaften führen zu erheblichen Einnahmeverlusten für Bund, Länder und Gemeinden. Diese Einnahmen fehlen für wichtige Aufgaben wie Bildung, Infrastruktur und soziale Dienste. Die Verschonungsbedarfsprüfung ist eine Ausnahme im Erbschaftsteuerrecht, die besonders hohe Vermögen fast steuerfrei stellt. Steuern nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip sollen gerecht sein und die Gemeinschaft stärken. Die Diskussion über die Abschaffung zeigt, wie schwierig es ist, große Steuerprivilegien zu ändern. Der Bundestag entscheidet über solche Regeln, die das Gemeinwohl und die Finanzkraft der öffentlichen Hand betreffen.
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