SymbolbildBild: Gzen92 · CC BY-SA 4.0
Der Deutsche Bundestag hat am 8. Oktober 2026 über eine wichtige Steuerregelung abgestimmt. Es ging um die Steuerbefreiung für sehr große Wohnungsbestände bei Erbschaften und Schenkungen in Deutschland. Die Abstimmung fand im Bundestag in Berlin statt. Der Vorschlag wollte die Steuerbefreiung für Immobilien mit mehr als 300 Wohnungen abschaffen.
Der Vorschlag forderte, dass große Immobilienvermögen bei Erbschaften und Schenkungen nicht mehr steuerfrei bleiben sollen. Die Regel soll beendet werden, weil sie als ungerecht empfunden wird. Die Befreiung gilt bisher ab 300 Wohneinheiten. Das heißt, wer mehr als 300 Wohnungen erbt oder schenkt, zahlt keine oder kaum Steuer. Der Antrag kritisierte, dass diese Ausnahme soziale Ungerechtigkeiten verstärkt und die Vermögenskonzentration fördert.
Die Grünen wollten erreichen, dass das Bundesfinanzministerium die Finanzämter anweist, ein Urteil des Bundesfinanzhofs von 2017 anzuwenden. Dieses Urteil sagt, dass die Steuerbefreiung nicht von der Anzahl der Wohnungen abhängen darf. Stattdessen muss es sich um einen echten Betrieb handeln und nicht nur um Vermögensverwaltung. Danach sollte gesetzlich geklärt werden, dass große Wohnungsbestände immer als Verwaltungsvermögen gelten und somit steuerpflichtig sind.
Der Antrag wurde im Bundestag abgelehnt. Die Mehrheit stimmte gegen die Abschaffung der Steuerbefreiung. Die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und SPD lehnten den Vorschlag ab. Die Grünen und Linke stimmten dafür. Die Gegner erklärten, dass Betriebsvermögen bewusst steuerlich begünstigt werde. Sie sagen, so bleibe die Wirtschaft stabil und Arbeitsplätze erhalten. Die Grenze von 300 Wohnungen sei eine praktische Vereinfachung.
Die SPD betonte, dass eine umfassende Reform des Erbschaftsteuerrechts nötig sei. Sie hält eine einzelne Änderung für zu kurz gedacht. Die AfD kritisierte, dass der Staat zu sehr in das Eigentum eingreife. Die Linke unterstützt die Abschaffung der Regel und hofft auf baldige Änderungen durch das Bundesverfassungsgericht.
Die Erbschaftsteuer soll verhindern, dass Vermögen ohne Leistung einfach weitergegeben wird, ohne Steuern zu zahlen. Sie soll soziale Gerechtigkeit fördern und staatliche Einnahmen sichern. Große Wohnungsbestände sind bisher oft steuerlich begünstigt, wenn sie als Betriebsvermögen gelten. Die Regel mit 300 Wohnungen ist eine Grenze, ab der die Steuerbefreiung gilt. Das Bundesfinanzministerium hatte die Finanzämter angewiesen, ein Gerichtsurteil nicht anzuwenden, das diese Praxis kritisiert. Die aktuelle Debatte dreht sich darum, ob diese Ausnahmen gerecht sind oder nicht. Das Erbschaftsteuerrecht ist komplex und schwer zu reformieren. Bundestagsabstimmungen zeigen oft unterschiedliche Meinungen zu solchen Themen.
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