SymbolbildBild: Norbert Nagel · CC BY-SA 3.0
Der Bundestag hat über eine Regelung zur Finanzierung der Psychotherapie entschieden. Der Vorschlag wollte verhindern, dass die Behandlung von psychisch Kranken weniger Geld bekommt. Er wollte auch, dass Therapeuten mindestens ein bestimmtes Honorar für ihre Arbeit bekommen. Die Idee war, so die Versorgung der Patienten zu verbessern und Wartezeiten zu verkürzen.
Der Vorschlag forderte, dass psychotherapeutische Leistungen nicht mehr durch ein begrenztes Budget gedeckt werden. Stattdessen sollten sie extra bezahlt werden. So sollten Therapeuten mehr Kapazitäten anbieten können. Außerdem sollte die Mindestvergütung für Psychotherapeuten wieder eingeführt werden. Das hätte verhindert, dass die Bezahlung für Therapien sinkt und weniger Therapieplätze vorhanden sind.
Der Bundestag hat diesen Vorschlag abgelehnt. Die psychotherapeutische Behandlung soll wieder in ein Gesamtbudget einbezogen werden. Das bedeutet, dass es weniger Geld geben könnte und die Wartezeiten länger bleiben. Die Mindestvergütung für Therapeuten fällt weg. Das Ergebnis zeigt, dass die Versorgung der Patienten weiter schwierig bleibt.
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