SymbolbildBild: Norbert Nagel · CC BY-SA 3.0
Der Deutsche Bundestag diskutiert am 8. Oktober 2026 über eine wichtige Frage zur Immobiliensteuer. Es geht um die sogenannte Grunderwerbsteuer bei großen Immobiliengeschäften in Deutschland. Die Grünen-Fraktion wollte, dass große Immobilienkonzerne bei Anteilsübernahmen an Gesellschaften Steuern zahlen. Private Käufer zahlen diese Steuer beim Kauf von Häusern oder Wohnungen.
Die Grünen erklären, dass große Firmen oft Steuerzahlungen umgehen. Sie kaufen nicht direkt Immobilien, sondern Anteile an Immobilienfirmen. Dadurch zahlen sie keine Grunderwerbsteuer. Die Bundesländer verlieren so schätzungsweise eine Milliarde Euro im Jahr. Diese Einnahmen fehlen für wichtige Aufgaben wie Bildung und Infrastruktur. Die Grünen fordern deshalb, dass jede Anteilsübertragung an Immobiliengesellschaften anteilig besteuert wird. So würden auch große Firmen einen fairen Beitrag leisten.
Die Bundesregierung und andere Fraktionen sehen den Vorschlag anders. Sie lehnen die Reform ab. Die Abstimmung zeigt, dass der Antrag gescheitert ist. 443 Abgeordnete stimmten für die Empfehlung des Finanzausschusses, die den Vorschlag ablehnt. 132 stimmten dagegen.
Die Grünen warnen, dass die Steuerlücke Großinvestoren begünstigt. Das fördert Spekulation und steigende Preise auf dem Wohnungsmarkt. Kleine Käufer und Familien haben es dadurch schwerer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Eine Reform könnte die Konzentration großer Wohnungsbestände reduzieren.
Die Grunderwerbsteuer zahlen Käufer bei Immobilienkäufen an die Länder. Sie liegt je nach Bundesland bei mehreren Prozent des Kaufpreises. "Share Deals" erlauben es Unternehmen, diese Steuer zu umgehen, indem sie Anteile an Firmen kaufen statt Immobilien direkt. Das Gesetz zur Grunderwerbsteuer liegt beim Bund. Die Länder erhalten die Einnahmen. Eine Reform würde also den Bund und die Länder entlasten. Der Bundestag entscheidet über solche Steuervorschläge. Die Ablehnung bedeutet, dass diese Steuerlücke weiter besteht und große Firmen weiter bevorzugt werden.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.