SymbolbildBild: Norbert Nagel · CC BY-SA 3.0
Der Bundestag hat am 8. Oktober 2026 über eine wichtige Änderung bei der Besteuerung von Immobilienverkäufen in Deutschland diskutiert. Es ging um private Immobilien, die nicht selbst genutzt werden. Die Diskussion fand im Bundestag in Berlin statt. Der Vorschlag will die Steuerfreiheit bei Gewinnen aus dem Verkauf solcher Immobilien abschaffen.
Der Vorschlag will die bisherige Regel abschaffen, die Gewinne aus Immobilienverkäufen nach zehn Jahren steuerfrei stellt. Künftig sollen alle Gewinne aus dem Verkauf von nicht selbst genutzten Immobilien mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Das gilt unabhängig von der Haltedauer. Für selbstgenutzte Immobilien soll eine klare Mindestnutzungsdauer von 36 Monaten gelten. Diese Änderung will Steuerlücken schließen und die Ungleichbehandlung verschiedener Einkommensarten beseitigen. Auch soll damit der Wohnungsmarkt entlastet und Leerstand reduziert werden.
Die bisherige Zehnjahresfrist für Steuerfreiheit gilt nur für Immobilienverkäufe. Andere Kapitalanlagen wie Aktien werden immer besteuert. Die Regel führt dazu, dass Immobilien als Investition bevorzugt werden. Das kann den Wohnungsmarkt verknappen und Eigentümer zum Halten der Immobilien anregen. Außerdem sorgt die bisherige Regelung für Steuerverluste bei Bund, Ländern und Kommunen. Die Änderung soll diese Probleme beheben und für mehr Gerechtigkeit sorgen.
Der Vorschlag wurde im Bundestag diskutiert, aber abgelehnt. 131 Abgeordnete stimmten dafür, 446 dagegen. Die Fraktionen CDU/CSU, SPD und AfD lehnten den Vorschlag ab. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke unterstützten ihn. Damit bleibt die Steuerfreiheit für Gewinne aus Immobilienverkäufen nach zehn Jahren bestehen.
Der Vorschlag stammt von Abgeordneten der Grünen und wurde im Bundestag als Gesetzesvorschlag eingebracht. Er zielt darauf ab, eine bestehende Regelung im Einkommensteuergesetz zu ändern. Das Einkommensteuergesetz regelt, wie Einkommen und Gewinne versteuert werden. Die Zehnjahresfrist für Immobilienverkäufe ist eine Ausnahme, die Gewinne aus privaten Immobilien nach zehn Jahren steuerfrei stellt. Diese Ausnahme gilt nicht für andere Kapitalanlagen. Die Änderung sollte diese Ausnahme abschaffen und für eine einheitliche Besteuerung sorgen. Die Entscheidung liegt beim Bundestag. Ein Gesetz entsteht erst, wenn eine Mehrheit zustimmt.