SymbolbildBild: Martin Hüdepohl · CC BY-SA 3.0
Die Bundesregierung in Deutschland will die zivile Weiterverwendung einsatzgeschädigter Soldaten verbessern. Sie plant, die bisher geltende Altersgrenze für diese Weiterverwendung abzuschaffen. Bislang scheitert eine Weiterverwendung manchmal daran, dass Soldaten zu alt für eine weitere Tätigkeit sind. Die Bundesregierung prüft eine Gesetzesänderung und will diese Altersgrenze abschaffen.
Im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums gibt es aktuell 120 Inklusionsdienstposten für schwerbehinderte zivile Beschäftigte und 16 für schwerbehinderte Soldaten. Diese Posten sind speziell für Menschen mit Behinderung eingerichtet. Wenn die Person den Dienst verlässt, fällt der Posten weg.
Nur wenige einsatzgeschädigte Soldaten mit psychischen Erkrankungen wie der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) wurden bisher in zivile Beamten- oder Arbeitsverhältnisse übernommen. Die Bundeswehr erforscht seit Jahren tiergestützte Therapien für Soldaten mit psychischen Problemen. Hunde- oder pferdegestützte Therapien sind noch nicht Teil der regulären medizinischen Versorgung, da es keine gesetzliche Grundlage für die Kostenübernahme gibt. Erste Studienergebnisse zur pferdegestützten Therapie werden für 2027 erwartet.
Außerdem gibt es ein Pilotprojekt, um die Rehabilitation und berufliche Reintegration einsatzgeschädigter Soldaten besser zu koordinieren. Die Bundeswehrkrankenhäuser passen ihre Behandlungskonzepte zunehmend an die Bedürfnisse dieser Soldaten an.
Die zivile Weiterverwendung bedeutet, dass Soldaten nach ihrem Dienst einen zivilen Job im Verteidigungsministerium bekommen können. Das soll besonders Soldaten helfen, die im Einsatz verletzt wurden oder psychische Probleme haben. Die Bundesregierung prüft Gesetze und Programme, um diese Unterstützung zu verbessern. Tiergestützte Therapien sind eine Möglichkeit, psychische Probleme zu behandeln. Sie sind noch in der Forschungsphase und nicht Teil der regulären Versorgung.